Zusammenschaltung

Die Bundesnetzagentur hat am 29.05.2006 eine Regulierungsverfügung im Bereich der Anrufzustellung in einzelne Netze alternativer Teilnehmernetzbetreiber (Märkte im Sinne von Nr. 9 der Empfehlung der Kommission vom 11. Februar 2003 über relevante Produkt- und Dienstmärkte des elektronischen Kommunikationssektors) erlassen, die unter dem Aktenzeichen BK4d-05-028/R auch gegen die envia TEL ergangen ist.

In Ziff. 3. des Tenors heißt es u.a.: "Die Betroffene wird dazu verpflichtet, Informationen zu technischen Spezifikationen, Netzmerkmalen, Bereitstellungs- und Nutzungsbedingungen sowie über die zu zahlenden Entgelte, welche die zum Zugang berechtigten Unternehmen für die Inanspruchnahme der vorgenannten Zugangsleistungen benötigen und für die eine Nachfrage besteht, zu veröffentlichen." (Transparenzverpflichtung)

Berechtigte Unternehmen im Sinne dieser Regulierungsverfügung können die Informationen über den rechts aufgeführten Ansprechpartner erhalten.

 

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