Spannende Sicherheit im Datacenter: DGUV V3 und wie man sie meistert

Die Sicherheit in Betrieben ist von hoher Bedeutung und unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §14) und Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 gehört in Rechenzentren und Serverräumen unabdingbar dazu. Nach DIN VDE 0701-0702 Norm zählen die Geräte und Systeme zu ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und müssen demnach in regelmäßigen Abständen einer Kontrolle unterliegen. Gemäß §3 der DGUV V3 sind Unternehmen verpflichtet, alle elektrischen Anlagen und Gerätschaften auf ihre elektronische Sicherheit zu prüfen, um Kunden, Mitarbeiter und das Unternehmen vollumfänglich zu schützen.
Wer ist verantwortlich?
In Housing-Rechenzentren (wie dem Datacenter Leipzig), bringen die Kunden ihre Server und IT-Technik vor Ort ein und betreiben diese. Der Rechenzentrumsanbieter betreibt die umgebene Infrastruktur für einen störungsfreien Betrieb. Verantwortlich für die DGUV-Prüfung ist der Eigentümer der Technik.
Wer darf prüfen?
Damit der Schutz von Rechenzentren und Serverräumen gewährleistet werden kann, ist für die Prüfung ein spannungsfreier Zustand nötig. Dieser wird durch eine elektrisch befähigte Person veranlasst und durchgeführt. Der Prüfende ist zudem verpflichtet, die gewarteten Anlagen zu kennzeichnen und sein Vorgehen umfassend zu dokumentieren. Auch die Festlegung des Prüfintervalls wird dabei vom Inspizierenden eingehalten und ist in regelmäßigen Abständen von maximal zwei Jahren zu wiederholen.
Wie wird geprüft?
In Deutschland sind gesetzliche Pflichtversicherungen vorgeschrieben, wozu auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zählt, welche präventiv Personen- und Sachschäden vermeiden soll. Speziell für die Sicherheit von elektrischen Betriebsmitteln, greift hierbei die DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) sowie DGUV Vorschrift 3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel).
Die Überprüfung, Messung und Protokollierung im Rechenzentrum unterstehen dabei einer genauen Abfolge, welche präzisen Bestimmungen folgt:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- technische Regeln der Betriebssicherheit (TRBS)
- berufsgenossenschaftlichen Forderungen (DGUV V3, ehem. BGV A3)
- Messungen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln (DIN VDE 0701/0702)
Die oben aufgeführten Richtlinien sowie die Umsetzung und Erstellung eines Prüfnachweises nach DIN VDE 0701/0702 können dabei im laufenden Betrieb vorgenommen werden und bedürfen keiner außerordentlichen Maßnahme. Einzig die Prüfung der Isolationsmessung muss unter Abschaltung der Spannung kontrolliert und bewertet werden. Fehlende Prüfungen können zum Verlust der Versicherung im Ernstfall führen. Wir empfehlen deshalb allen Kunden, regelmäßig ihre Technik zu überprüfen.
Ihre Vorteile als Kunde von envia TEL
envia TEL bietet ihren Kunden in den Datacentern 1 und 2 Leipzigs, die Unterstützung und Sorglosigkeit an, die Sie sich wünschen. Die oben genannten Leistungen werden nach Beauftragung durch envia TEL übernommen. Der Kunde erhält nach der Prüfung der Anlagen eine Dokumentation, welche die Prüfergebnisse und eine Auflistung der geprüften Technik beinhaltet.
envia TEL strebt kontinuierlich nach Fortschritt und Innovation. Der Ausbau und die stetige Verbesserung der Rechenzentren treiben uns dabei an, noch sicherer vor Ausfällen und Personenschäden zu werden und das Risiko so auf ein Minimum zu reduzieren.